Verharmlosung antisemitischer Vernichtungswünsche

Die österreichische Justiz verharmlost antisemitische Vernichtungswünsche und Nazi-Apologie als "Unmutsäußerung gegenüber Israel"


Die Aktion gegen den Antisemitismus in Österreich schließt sich dem Protest der Österreichisch-Israelischen Gesellschaft vollinhaltlich an:
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150211_OTS0056/oeig-empoert-oesterreichische-justiz-legitimiert-antisemitische-hetze-als-unmutsaeusserung-gegenueber-israel


Dieser Skandal reiht sich ein in eine viel zu lange Reihe von behördlichen Fehlleistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Antisemitismus. Zuletzt sorgte die Einstellung eines Verfahrens gegen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache 2013 für Aufregung. Zur Erinnerung: Im Sommer 2012 veröffentlichte Strache auf facebook eine antisemitische Karikatur (vgl. www.erinnern.at/bundeslaender/vorarlberg/bibliothek/dokumente/warum-ist-die-karikatur-auf-der-hc-strache-facebookseite-antisemitisch). Ende März 2013 begründete Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung, warum das Ermittlungsverfahren gegen Strache nach § 283 StGB (Verhetzung) im Jänner 2013 eingestellt worden war: Durch inkriminierte Karikatur sei "nicht gegen die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung gehetzt", sondern "Kritik" (!) am Banken-/Eurorettungsschirm formuliert worden. Auch wird in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass Antisemitismus entgegen der verbreiteten Annahme und entsprechender Behauptungen "kein Tatbestandselement des zu prüfenden Deliktes der Verhetzung nach § 283 Abs. 2 StGB darstellt" (Nationalrat, XXIV. GP, 13498/AB, Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Justiz, 28. 3. 2013)


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