Danny Leder, Paris

Der Foltermord an Ilan Halimi kommt neuerlich vor Gericht

18 der 27 jungen Vorstädter, die 2006 in Paris einen 23-jährigen Juden entführt, gefoltert und ermordet hatten, kommen voraussichtlich ein zweites Mal vor Gericht. Jüdische Verbände empörten sich über die verhältnismäßig moderaten Urteile, die im ersten Prozess gegen Komplizen des Hauptangeklagten gefällt wurden. Die Justizministerin ordnete ein Berufungsverfahren an, was wiederum in anderen jüdischen Kreisen für Unbehagen sorgt.


Nach einem zehnwöchigen Prozess und 48 Stunden Beratung der Geschworenen wurden am Freitag, den 11. Juli, die Urteilsprüche verlautbart: gegen Youssouf Fofana, den Hauptangeklagten und bekennenden Mörder von Ilan Halimi, wurde die gesetzlich mögliche Höchststrafe verhängt, nämlich lebenslange Haft mit einer "Sicherheitsfrist" von 22 Jahren (also kein eventueller Strafnachlass vor 22 Jahren). Die Urteile gegen die übrigen 26 Angeklagten reichten von zwei Freisprüchen bis hin zu 15 und 18 Jahren Haft für die beiden engsten Komplizen von Fofana,

Das zur Tatzeit minderjährige Mädchen, Sorour A., das Ilan Halimi zu dem Rendezvous gelockt hatte, bei dem ihm die Entführer auflauerten, bekam eine neunjährige Freiheitsstrafe (der Staatsanwalt hatte 10 bis 12 Jahre gefordert). Die Burschen, die sich als Kerkermeister während der dreiwöchigen Gefangenschaft von Ilan Halimi im Keller eines Plattenbaus im Pariser Vorort Bagneux abgelöst hatten, erhielten 10 bis 12 Jahre - mit einer Ausnahme: einer von ihnen, obwohl zur Tatzeit minderjährig, wurde (wie vom Staatsanwalt verlangt) zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er erwiesenermaßen mit Ilan Halimi besonders grausam umgegangen war.

Damit folgten die Geschworenen der Staffelung der Strafen, die der Staatsanwalt vorgeschlagen hatte, unterboten aber das von ihm geforderte Strafausmaß bei 14 der 26 Komplizen. Bei den meisten Strafen, die milder ausfielen, handelte es sich allerdings um eine Differenz von ein, in seltenen Fällen maximal zwei Jahren gegenüber dem Strafausmaß, das der Staatsanwalt gefordert hatte.

Nur in einem - allerdings bedeutsamen - Fall wurde die Empfehlung des Staatsanwalts um fünf Jahre unterboten: einer der beiden engsten Komplizen des Hauptangeklagten, der 31-jährige Samir Ait Abdelmalek, der sich als drogensüchtiger und hilfloser Befehlsempfänger von Fofana präsentiert hatte, bekam 15 Jahre, obwohl der Staatsanwalt eine 20-jährige Freiheitsstrafe verlangt hatte. Ait Abdelmalek hatte, zugegebenermaßen, Ilan Halimi mit einem Messer ins Gesicht gestochen, um der Familie Halimi ein Schreckensfoto zukommen zu lassen, das die Lösegeldzahlung beschleunigen hätte sollen.

Über die Verhängung der Höchststrafe gegen Fofana bestand kein Zweifel, zumal sich der 29 jährige Entführer-Boss selber als "Chef der Barbaren" bezeichnet und mit unverhohlenem Stolz zu seiner Tat bekannt hatte. Fofana, der aus einer Einwandererfamilie aus der Elfenbeinküste stammt, präsentierte sich gleich eingangs als "afrikanischer und arabischer Islamist". Als sein Geburtsdatum gab Fofana den 23. Februar 2006 an - das Sterbedatum von Ilan Halimi. Er verhöhnte mehrmals die Familie des Ermordeten. Er bestätigte, dass er Halimi, nach 24 Tagen Geiselhaft und dem Scheitern der Lösegeldverhandlungen, in einem gestohlenen PKW, nackt und zu einem hilflosen Bündel verschnürt, in ein entlegenes Grundstück transportiert hatte. Dass er dort auf den bereits zuvor schwer malträtierten Halimi (während seiner Geiselhaft waren ihm ein Ohr und ein Finger abgetrennt worden) mit einem Messer mehrmals eingestochen hatte. Dass er Halimi obendrein mit einer entzündbaren Flüssigkeit überschüttet und angezündet hatte. Die Flüssigkeit, so gab Fofana vor Gericht unumwunden zu, hatte er absichtlich mitgenommen - ein Bekenntnis zur Vorsätzlichkeit seiner Tat.

Als Begründung offenbarte Fofana den antijüdischen Wahn, der bei Teilen der Jugend in Frankreichs Migrantenvierteln zirkuliert: Er habe, so Fofana, durch seine Tat "Afrika unterstützen wollen", zumal "hinter jedem Problem, etwa dem Elend in der Welt, ein Jude steckt". Auf die Frage, inwiefern Ilan Halimi für die Probleme Afrikas verantwortlich sei, antwortete Fofana: "Er ist ein Jude."

Allerdings wurde Youssouf Fofana von seinem eigenen Bruder Daouda Fofana diesbezüglich am heftigsten in die Schranken gewiesen. Daouda Fofana, der als Zeuge vor Gericht zum Lebenslauf seines Bruders befragt wurde, sprach von einer "Schande für alle Fofanas" und rief, Youssouf zugewandt: "Du hast einen Unschuldigen verbrannt. Mörder, verrecke!"

Auch die restlichen Angeklagten hatten im Verlaufe des Prozesses auf Distanz zu Youssouf Fofana Wert gelegt. Als etwa Fofana seinen Judenhass mit Koran-Suren zu begründen suchte, erntete er erboste Zwischenrufe von einem seiner Komplizen. Dieser war zum Islam konvertiert, weil, so seine Erklärung, der Islam "eine Religion des Friedens" sei. Fast alle Mitangeklagten gaben in mehr oder weniger glaubwürdiger Weise Erklärungen der Scham und Reue über ihre Beteiligung an der Entführung ab, einige weinten.

Die meisten behaupteten, sie wären von Fofana in die Affäre schrittweise verwickelt worden, ohne genaue Kenntnis über seine Absichten. Mehrere erklärten, sie hätten anfänglich nicht einmal gewusst, wer in dem Kellerlokal gefangen gehalten wurde und auf eine Vergeltungsaktion gegen einen säumigen Kunden in einer Drogendeal-Affäre getippt. Andere, die weder ihre Kenntnis der Geiselnahme noch ihre Gier nach dem Lösegeld leugnen konnten, schworen, sie hätten nie und nimmer die Möglichkeit der Ermordung von Halimi erwogen.

Fofanas engste Kumpane, mit denen sich der Bandenboss nach Scheitern der Lösegeldverhandlungen besprach, und die zum Schluss Halimi entkleideten, verschnürten und in dem PKW verstauten, beteuerten vor Gericht, sie hätten dies in der Überzeugung getan, dass Fofana anschließend den Gefangenen lebend aussetzen würde. Fofana hätte ihnen dies versprochen.

Alle leugneten, gegenüber Juden eine Aversion zu hegen - im Gegensatz zu den ersten Verhörprotokollen der Polizei, in denen Verachtung und Hass gegen Juden mitgeschwungen waren, freilich in einer weniger doktrinären und geballten Weise als bei Fofana. Obendrein wurden in Telefonanrufen der Entführer an die Familie Halimi die gellenden Schreie von Ilan mit dem Gesang von Koran-Suren unterlegt - was dem engeren Kreis der Komplizen Fofanas nicht entgehen konnte.


Verteidiger und Staatsanwalt im Gleichklang: Kriminalität ohne Judenhass

Die Verteidiger der Mitangeklagten bemühten sich natürlich besonders intensiv, ihre Klienten vom mörderischen Judenhass und Islamismus, den Fofana predigte, reinzuwaschen - in einer Manier, die ihrerseits unbehaglich stimmt. So schrieben zwei dieser Anwälte, Gilles Antonowicz und Francoise Cotta, in einem nachträglichen Plädoyer, das im Pariser Blatt "Le Monde" erschien: "Diese Jugendlichen von 17 und 18 Jahren, von denen keiner das Antlitz eines Barbaren hat, wurden von ihm (Fofana) für ein paar Euro rekrutiert. Er hatte ihnen weisgemacht, mit dem Lösegeld würden sie einen Urlaub ihrer Wahl antreten können." Der Prozess habe gezeigt, dass "all diese jungen Leute viel mehr durch ihre soziale Misere als durch ihre ethnischen oder religiösen Wurzeln zusammengeschweißt wurden". Dass Fofana "im übrigen Antisemit sei", würde "nichts daran ändern", dass das Motiv seiner Komplizen "vor allem Gewinnsucht" gewesen sei, meinten die beiden Anwälte. Eine Argumentation, die den tröstlichen Irrglauben bestärkt, man könne zwischen ideologischer Judenfeindschaft und krimineller Energie fein säuberlich trennen. Obendrein suggerierten diese Anwälte, man dürfe angesichts der sozialen Perspektivlosigkeit eines Teils der Vorstadtjugend die "vorgebliche antisemitische Kultur der Vorstadt" gar nicht erörtern, weil man andernfalls "das Übel stärke, das man unentwegt zu schwächen vorgebe".

Dabei war es ganz offensichtlich, dass Ilan Halimi, der als Angestellter in einem kleinen Laden Handys verkaufte und daher schwerlich als Großverdiener betrachtet werden konnte, einzig und allein entführt wurde, weil er als Jude galt. Ab da erwarteten die Entführer, dass gegebenenfalls "reiche Juden" für ihn einspringen und das geforderte Lösegeld - 450.000 Euro - aufbringen würden, weshalb sich ja Fofana mit seiner Forderung auch an einen x-beliebigen Rabbiner wandte, den er im Telefonbuch fand.

Die von den Verteidigern postulierte soziale Misere der Angeklagten verdient auch eine genauere Betrachtung: etwa ein Drittel waren zur Tatzeit offiziell beschäftigungslos (aber mehrere dieser Arbeitslosen waren in die mafiaartige Schattenwirtschaft der Vorstadtsiedlungen, namentlich den Drogendeal, verwickelt). Einige gingen einer regelmäßigen Arbeit etwa als Lieferwagenfahrer oder Hauswart nach. Andere wiederum besuchten zur Tatzeit eine Berufsbildende Oberschule, einige absolvierten eine Ausbildung als medizinisch-technische Assistenten oder ein (dem Abitur folgendes) Kurzstudium für technische oder handelswirtschaftliche Berufe. In mehreren Fällen war die Kindheit der Angeklagten durch Scheidung, Zurückweisung von Seiten eines Elternteils oder sonstige familiäre Spannungen geprägt. In anderen Fällen gab es aber ein verhältnismäßig geordnetes Elternhaus mit geregeltem und ansehnlichem Durchschnittseinkommen.

Das Paradoxe an dem Prozessverlauf war, dass die Argumentation der Verteidigung auch vom wichtigsten Anklagevertreter tendenziell verfochten wurde. Der Staatsanwalt, Philippe Bilger, errichtete sein Plädoyer auf dem Gegensatz zwischen dem diabolischen Rädelsführer Fofana ("Er ist die Provokation, der Antisemitismus, ein atypischer Krimineller, eine völlig abwegige Persönlichkeit") und dem Rest der Angeklagten, die er als abgedriftete Müßiggänger auf der Suche nach einem Führer schilderte: "eine Bande, die den Chef gefunden hat, den sie suchte", "junge Leute, die mehr aus Raffgier als aus Antisemitismus gehandelt haben", die in eine "Abhängigkeit" von Fofana gerieten, was "als Ersatz für die Zerrüttung ihrer Familien" fungierte.

Kritiker des Staatsanwalts glaubten aus seinem Plädoyer eine höchst problematische Unterscheidung zwischen verschiedenen Graden der Judenfeindschaft heraushören zu können: Fofana sei der Träger eines "Antisemitismus des Hasses, der Gewalt und des Todes", betonte der Staatsanwalt. Damit habe der Staatsanwalt, so der Vorwurf seiner Kritiker, geläufigere Erscheinungsformen des antijüdischen Ressentiments verharmlost, statt sie als Vorstufe und Rahmbedingung für den Judenmord zu begreifen (Diese Interpretation des mehrstündigen Plädoyers des Staatsanwalts beruht allerdings auf Informationen aus zweiter Hand, zumal der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wie weiter unten ausgeführt wird).

Gemäß seiner Einschätzung der Motive der Angeklagten forderte Staatsanwalt Bilger eine Bestrafung für die Komplizen von Fofana, die unter den Erwartungen der Familie Halimi blieb.


Das Plädoyer der Zivilkläger:
Das Gesetz der Republik gegen das Gesetz der Siedlung

Halimis Hinterbliebene waren als Privatkläger im Prozess vertreten. Ihr Anwälte, Caroline Toby und Francis Szpinner, betonten, die Entführer hätten, angetrieben durch ihren Judenhass, an die Vorgangsweise der Nazis angeknüpft: etwa als sie Ilan die Haare schoren, ihn folterten, bei lebendigem Leib verbrannten (als Ilan sterbend, in der Nähe der Gleisanlage einer Vororte-Bahn, gefunden wurde, war sein Körper zu 80 Prozent mit Brandwunden übersäht). Szpinner bedauerte, dass die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft nur bei zwei der Angeklagten Antisemitismus als erschwerendes Tatmotiv inkludiert hatte.

Szpinner unterstrich auch, wie sehr sich Fofana auf seine Getreuen verlassen konnte: so war der Bandenboss während der 24-tägigen Entführung drei Mal in die Elfenbeinküste geflogen, ohne dass sich in der Zwischenzeit auch nur ein einziger Komplize oder Mitwisser dazu aufgerafft hätte, dem Martyrium von Halimi ein Ende zu bereiten, und sei es nur durch einen anonymen Anruf bei der Polizei. Im Gegenteil: die, die einer geregelten Tätigkeit nachgingen, organisierten ihren Alltag mit Bedacht auf die Zeit, die sie für die Bewachung von Halimi aufwenden mussten. Diejenigen, die noch in elterlicher Obhut lebten, erfanden Abendkurse und Nebenjobs als Ausreden für ihr ungewöhnliches Fernbleiben. Einzelne, besonders frömmelnde Muslime, darunter Konvertiten, wechselten regelmäßig vom Verlies, in dem sie Halimi quälten, in ihre Wohnungen, um nur ja keines der vorgeschriebenen täglichen Gebete in einem dezenteren Rahmen zu versäumen.

Während der polizeilichen Einvernahmen und dem Prozess hatte sich ein Teil der Angeklagten darauf ausgeredet, sie hätten nichts zur Rettung von Halimi aus Angst vor Fofana unternommen. Als brutaler Anführer mit einem langen Strafenregister wegen diverser Eigentums- und Gewaltdelikte war Fofana tatsächlich in der Siedlung gefürchtet, bei einigen Halbwüchsigen wurde er gerade deswegen bewundert. Sie hätten mit Repressalien gegen sich oder ihre Verwandten gerechnet, beteuerten die Komplizen. Einige gaben ihre Drogenabhängigkeit als zusätzliches Motiv ihrer Schwächeposition gegenüber Fofana an. Auch fühlten sie sich zu sehr in das Verbrechen verwickelt, um einer strafrechtlichen Ahndung durch die Behörden zu entgehen. Aber ein weiterer Teil der Mitangeklagten fürchtete schlicht um ihr Ansehen in ihrem Milieu, wären sie aus der Entführung ausgeschert.

Trotz Reuebekundungen wurde der Kodex der Bande auch noch vor Gericht befolgt: keiner der Angeklagten enthüllte die Namen zweier weiterer Personen, die an der Entführung beteiligt gewesen sein dürften, aber von den Behörden nicht identifiziert wurden. Einer der Angeklagten, so berichtete ein Anwalt der Verteidigung in einem Zeitungsinterview, sei noch auf der Anklagebank von den übrigen Komplizen gemieden worden, weil er während der Verhöre allzu ausgiebige Geständnisse abgelegt hatte. In der Siedlung, in der Ilan Halimi zuerst in einer leer stehenden Wohnung und anschließend in einem Heizkeller gefangen gehalten wurde, dürften auch weit mehr Personen als die 27 Angeklagten zumindest ansatzweise über eine Geiselnahme informiert gewesen sein.

Genau dieses ungeschriebene "Gesetz des Milieus" in gewissen Vorortesiedlungen, eine Mischung aus Schweigen, Wegschauen, Angst und Gruppenloyalität, aber auch Juden- und Frauenfeindlichkeit, prangerte Szpinner an, als er in seinem Plädoyer an den Fall Sohane erinnerte. Die 17-jährige Franko-Maghrebinerin Sohane Benziane war von einem abgewiesenen 22-jährigen Liebhaber in den Keller eines Sozialbaus im Pariser Vorort Vitry-sur-Seine gelockt und dort bei lebendigem Leib verbrannt worden. Bei der Rekonstruktion des Verbrechens vor Ort solidarisierten sich etliche Einwohner der Siedlung lautstark mit dem Angeklagten. Das Gesetz der Republik müsse "mehr Angst einflößen als das der Siedlung", forderte Szpinner.

Auch die Mutter von Ilan Halimi mahnte, ihr Sohn sei wegen des "Gesetzes der Siedlung, dem Gesetz des Schweigens" gestorben. Darum hatte Ruth Halimi stets auf einen öffentlichen Prozess gedrungen - vergeblich: der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt, und zwar auf Verlangen von zwei der Angeklagten, die zur Tatzeit minderjährig waren und die daher einen diesbezüglichen rechtlichen Anspruch hatten. Die beiden, Sorour A. (das damals 17-jährige Mädchen, das als Lockvogel für die tödliche Falle gedient hatte), und Samir Ait Abdelmalek (der engste Handlanger von Fofana), hätten zwar von sich aus auf dieses Recht verzichten können. Aber trotz ihrer Beteuerungen der Reue verweigerten sie der Mutter von Ilan die Erfüllung dieser Bitte. Infolgedessen berichteten die französischen Medien verhältnismäßig wenig und sehr unregelmäßig über den Prozess. Es waren fast ausschließlich die Provokationen von Fofana, die deutliche Erwähnung fanden

Dass trotzdem besonders interessierte Kreise auf dem Laufenden gehalten und aufschlussreiche Details bekannt wurden, die auch die vorliegende Berichterstattung ermöglichten, ist das Verdienst einer jungen Journalistin, Elsa Vigoureux: Diese berichtete täglich, gestützt auf eine Vielzahl von Informationen der Anwälte und anderer Anwesender, über den Prozessverlauf in einem Blog im Rahmen der Website des Magazins "Le Nouvel Observateur" (http://elsa-vigoureux.blogs.nouvelobs.com/). Wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit blieb es aber ungemein schwierig, sich ein unverfälschtes Bild über das Verhalten der Angeklagten und die Auftritte der Juristen zu machen.

So erfuhr, außer den Lesern des Blogs von Elsa Vigoureux, kaum jemand, dass neben der Familie von Ilan Halimi auch seine ehemalige Freundin, Stéphanie Yin, mit einem Anwalt unter den Privatklägern vertreten war. Dieser Advokat, Xavier Filet, schilderte vor Gericht, unter welch schwierigen Umständen Stéphanie Yin aufwachsen musste. Sie wurde in einem Flüchtlingslager geboren, nachdem ihre Eltern vor dem Eigengenozid der Roten Khmer aus Kambodscha geflüchtet waren. Filet wollte auf diese Weise zeigen, dass ein problematischer sozialer Ausgangspunkt nicht geradewegs eine kriminelle Laufbahn vorbestimmen würde. Mit Blickrichtung auf das Plädoyer der Verteidiger mahnte Filet, man habe nicht über die Abstammung, sondern die Taten der Angeklagten zu urteilen. Beispielsweise bei Sorour A., die Ilan in die Falle gelockt hatte: trotz der tragischen Erfahrungen dieser jungen Frau (die Tochter einer zwangsverheirateten Iranerin wurde, laut ihren Angaben, sowohl in ihrer Familie im Iran als auch anschließend, in der Schule in Frankreich, vergewaltigt) sollte man ihr nicht automatisch die "Opferpostur" zubilligen, die sie in Zusammenhang mit dem vorliegenden Verbrechen beanspruchte.


Jüdische Organisationen wollten einen "pädagogischen Prozess"

Jüdischen Organisationen bedauerten, durch den Ausschluss der Öffentlichkeit habe der Prozess "seine pädagogische Aufgabe nicht erfüllt". Raphael Haddad, Vorsitzender der Union jüdischer Studenten Frankreichs, meinte in einem TV-Interview: "Dieser Prozess ermöglichte keine politische Reflexion. Das war ja nicht nur ein Kriminalfall in einem Keller eines Vorstadtbaus. Das hätte der Prozess der tausenden antisemitischen Taten sein sollen, die seit Beginn des 21. Jahrhunderts verübt worden sind."

Das ist allerdings eine problematische Haltung, zumal es in einem Prozess in erster Linie um die Ahndung spezifischer Taten spezifischer Personen geht. Die Erwartung, die Haddad und andere Aktivisten jüdischer Organisationen bezüglich dieses Prozesses hegten, ist allerdings verständlich: Frankreich ist das Land Europas, in dem seit dem Jahr 2000, also zeitlich ausgehend von der zweiten palästinensischen Intifada, die meisten antijüdischen Gewalttaten verzeichnet wurden. Die Vorraussetzungen dafür wurden hier bereits wiederholt dargelegt: die parallele Präsenz der meisten Juden (rund 600.000) und Moslems (etwa fünf Millionen) Europas, wobei beide Bevölkerungsgruppen familiengeschichtlich überwiegend aus Frankreichs Ex-Kolonien in Nordafrika stammen und stellenweise noch in enger Nachbarschaft in Vororten und städtischen Randgebieten leben.

Für Unbehagen bei Juden sorgte auch der Umstand, dass die Urteilsverkündung für Freitag spätabends beziehungsweise Samstag angesetzt worden war (tatsächlich erfolgte sie am Freitagabend), also während der Schabbat-Ruhe. Deshalb waren die Familie Halimi und namentlich die Mutter von Ilan nicht anwesend.

Andererseits erscheint es legitim, dass sich die Justiz in einem Staat, der sich als streng laizistisch (also religionsneutral) definiert, nicht nach konfessionellen Feiertagen richtet. Jüdische Organisationen verwiesen zwar darauf, dass in einem anderen Prozess ein muslimischer Angeklagter wegen des von ihm befolgten islamischen Fastenmonats Ramadan die Vertagung einer Verhandlung erwirken konnte. Dass sich aber im Prozess gegen die Entführer von Ilan Halimi die Termingestaltung nicht nach den Feiertagen der jüdischen Hinterbliebenen richtete, konnte in der Öffentlichkeit auch als Hinweis darauf interpretiert werden, dass, entgegen den geläufigen Vorurteilen, für den Umgang mit der jüdischen Religionsgemeinschaft keine Ausnahmeregeln gelten.

Inoffiziell hieß es in Justizkreisen, dass dieser Zeitplan absichtlich gewählt worden war, um etwaige Zwischenfälle und Proteste bei der Urteilsverkündung durch jüdische Gerichtsbesucher zu vermeiden - immerhin waren zu Prozessbeginn die Mutter und der Bruder von Youssouf Fofana (derselbe Bruder, der später den Hauptangeklagten moralisch so deutlich verurteilen sollte) bei Verlassen des Gerichtssaals von einer kleinen Gruppe sehr junger Juden tätlich attackiert worden. Das war einer der wenigen gefilmten Szenen, die französische TV-Sender in Zusammenhang mit dem Prozess bringen konnten, weil ja das Verfahren nicht öffentlich verlief.

Unmittelbar nach Verkündung der Urteile entrüstete sich der Anwalt der Familie Halimi über die "außerordentliche Nachsicht" gegenüber den Komplizen von Fofana. "Dieses Verbrechen war eine Herausforderung für die Republik und die französische Gesellschaft. Die Ahndung hätte folglich beispielhaft sein müssen", betonte Szpinner.

Staatsanwalt Bilger erklärte sich hingegen mit den Urteilen zufrieden: die verhängten Strafen seien zwar etwas geringer ausgefallen als in seinem Plädoyer gefordert, sie hätten aber die von ihm empfohlene Staffelung befolgt. Damit bedeutete Bilger, dass er keine Berufung einlegen würde.

Da Zivilkläger zu keinem Einspruch gegen ein Urteil berechtigt sind, richtete Szpinner als Anwalt der Familie Halimi an Justizministerin Michèle Alliot-Marie einen Appell: Diese möge die Staatsanwaltschaft beauftragen, Berufung gegen all jene Urteile einzulegen, die unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafausmaß geblieben waren.

Nach dem Ende des Schabbats veröffentlichten die bedeutendsten jüdischen Organisationen vehemente Kommuniqués, um die Forderung des Anwalts der Familie Halimi zu unterstützen. Eine Protestkundgebung wurde vor dem Justizministerium einberufen. Die Bewegung "SOS-Rassismus", die regelmäßig als Bündnispartner der jüdischen Studentenunion wirkt, und der Vorsitzende des CRAN (die Dachorganisation der Vereinigungen der schwarzen Bevölkerung Frankreichs), Patrick Lozes, waren, jenseits der jüdischen Gemeinden, die einzigen namhaften Unterstützer der Proteste gegen das Urteil.


Die Regierung spricht ein Machtwort

Aber noch bevor die Protestkundgebung stattfinden konnte, erklärte Alliot-Marie, sie werde die Staatsanwaltschaft beauftragen, Berufung einzulegen, um einen neuerlichen Prozess zu ermöglichen. Schließlich ließ auch Fofana verlauten, er lege Berufung ein: offensichtlich will der Hauptangeklagte, der mit keiner Strafmilderung rechnen kann, auch den zweiten Prozess (voraussichtlich in einem Jahr) für provokante Auftritte nützen.

Als Begründung für das Berufungsverfahren erklärte die Justizministerin, durch die vorliegenden Urteile würden "einige der Angeklagte, die an diesem Mord am intensivsten beteiligt waren, sich schon in wenigen Monaten in der Siedlung, also dem Tatort, wieder auf freien Fuß befinden". Damit spielte die Ministerin auf die üblichen Strafnachlässe wegen guter Führung an. Die "sehr frühe Freilassung von Personen, die einen derartig barbarischen Akt begangen haben, wäre ein negatives Signal, das die Gewalt banalisieren würde". Die Berufung erfolge mit Bedacht auf "den öffentlichen Frieden". Es bestünde andernfalls "ein echtes Risiko, dass die Opfer (von Verbrechen) der Justiz nicht mehr vertrauen und sich selber Gerechtigkeit verschaffen".

Das löste wiederum Proteste fast aller wichtigen Juristenvereinigungen aus. "Diese Affäre zeigt, wie sehr die Justiz unter der Bevormundung der politischen Machtträger steht, die wiederum von populistischen und demagogischen Motiven angetrieben werden", erklärte Emmanuelle Perreux, Vorsitzende des linksgerichteten "Syndicat de la Magistrature". Auch die bürgerliche "Richter-Union" entrüstete sich über eine "gefährliche Einmischung" in ein Justizverfahren.

"Le Monde" veröffentlichte ein Editorial (ohne Angabe des Autors und daher Ausdruck der Blattlinie), in dem "eine doppelte Einmischung" kritisiert wurde - eine politische (der Justizministerin) und eine konfessionelle Einmischung (wörtlich war in "Le Monde" von einer "immixtion communautariste" die Rede. Das ungewöhnliche Eigenschaftswort "communautariste" ist eine Abwandlung mit negativer Sinnsteigerung des Begriffs "communautaire", mit dem in Frankreich spezifische Aktivitäten und oft sogar Abschottungstendenzen ethno-religiöser Gruppierungen bezeichnet werden). Mit ihrer "beunruhigenden Entscheidung" habe die Justizministerin "das Tor für künftige Einsprüche katholischer und moslemischer Fundamentalistenbewegungen gegen Justizurteile, die ihnen nicht behagen, geöffnet", schrieb "Le Monde".

Die - zum Teil auch aus jüdischen Familien stammenden - Anwälte der Komplizen von Fofana veröffentlichten ebenfalls eine Protestnote: Die Justizministerin habe das "gewissenhafte Urteil von zwölf Richtern (drei Berufsrichter und neun Geschworene) mit Füßen getreten".

Thierry Lévy, ein prominenter Anwalt (der aber an diesem Prozess nicht beteiligt war), Antirassismus-Aktivist und profilierter Kritiker der Justizpolitik von Präsident Nicolas Sarkozy, meinte in einem Interview in "Le Monde": "Diese Methode (die Berufung auf Anweisung der Regierung) ist ein Angriff auf die Rechte der Verteidigung". Lévy ortete bei Sarkozy "ein Spiel mit der Opfer-Ideologie". Dabei würde dem Wunsch nach Vergeltung der Kriminalitätsopfer und dem Druck einer besonders aufgebrachten Öffentlichkeit stattgegeben. So würde "die Unabhängigkeit der Richter ausgehöhlt werden". Im gegebenen Fall aber hätten die Richter genau diesem Druck widerstanden. "Und nun sagt man ihnen (durch das Berufungsverfahren), sie hätten eben wegen dieser nötigen Resistenz gegen äußere Einmischungen ein Fehlurteil gefällt", bedauerte Lévy.

Von da ab ging Lévy einen radikalen Schritt weiter: Indem sich die Zivilkläger, durch Einschaltung der Justizministerin, durchsetzen konnten, wären sie "in die moralische Falle getappt, die ihnen der Mörder gestellt hat". Fofana könne sich jetzt in seiner "rassistischen Gleichung, wonach die Juden über Geld und Macht verfügen, bestätigt fühlen", behauptete Lévy.


Das Dilemma

Ein bekannter jüdischer Schriftsteller, Marc Weitzmann, veröffentlichte einen Beitrag in "Le Monde", in dem ebenfalls von einer "Falle" die Rede war, in die jüdische Vereine "mit Begeisterung gesprungen" wären. Sie hätten sich dabei "auf die Opferideologie von Sarkozy, eine der großen Schwächen des Präsidenten, gestützt". Die jüdischen Organisationen würden "leider in den Augen der Öffentlichkeit oder zumindest eines Teils der Öffentlichkeit als genügend mächtig erscheinen, um von den politischen Entscheidungsträgern die Revision eines Urteils zu erwirken, das ihnen nicht behagt".

Im Gegensatz zu den übrigen Kritikern der Vorgangsweise der jüdischen Organisationen (wie etwa dem vorher zitierten Thierry Lévy) veranschaulichte Weitzmann allerdings die wesentlichen Gründe für das Unbehagen mit dem Prozessverlauf und dem Urteil. Diese Gründe werden hier aufgelistet, weil sie Weitzmann optimal zusammenfasst:

Die Argumentation von Weitzmann ist hier auch so eingehend dargestellt, weil sie in ihrer scheinbaren Widersprüchlichkeit - Weitzmann artikuliert sowohl das Unbehagen jüdischer Organisationen am Prozess als auch das Unbehagen an der Vorgangsweise jüdischer Organisationen nach Verkündung des Urteils - exemplarischen Charakter hat. Formuliert er doch das Dilemma, mit dem etliche Juden kämpfen, die sich eher wenig oder überhaupt nicht religiös engagieren und gesellschaftspolitisch meistens nach links tendieren. Diese Zwiespältigkeit trifft im Übrigen bei vielen Personen zu, die, auch ohne familiengeschichtliche jüdische Wurzeln, das Schicksal der jüdischen Minderheit mit Anteilnahme verfolgen.

Das Dilemma lautet: man trifft zusehends auf "einen brutalen Antisemitismus bei jenen, die sich (von der Gesellschaft) ausgestoßen fühlen und sich rächen wollen" (so die Soziologin Costa-Lascoux), also vornehmlich bei etlichen Jugendlichen, die in städtischen Randvierteln leben und meistens aus moslemischen, nord- und schwarzafrikanischen Familien stammen, beziehungsweise bei jungen Konvertiten, die zu sich einer radikalen Variante des Islams bekehrt haben. Verschärft durch die Strahlwirkung des Nahostkonflikts und die weltweite antijüdische Hetze der islamischen Fundamentalisten hat sich die Feindschaft eines Teils der Vorstadtjugend zu einer Dauerbedrohung für die örtlichen Juden entwickelt. Bei allem Verständnis für die sozialen Ursachen des Abdriftens eines Teils der Vorstadtjugend in eine gewaltschwangere Untergrundkultur sind auch die vorhin erwähnten linksliberalen bis linksalternativen jüdischen Kreise nicht bereit, widerspruchslos zuzusehen, wenn Juden, weil Juden und wehrlos, als Sündenböcke für gesellschaftliche Missstände herhalten müssen.

Man wird wohl nichts dagegen einwenden, wenn Nicolas Sarkozy sich bemüht, die Behörden, ob Polizei oder Justiz, zum Schutz der jüdischen Minderheit anzuhalten. Das tat auch schon sein Vorgänger, Präsident Jacques Chirac. Von diesem stammte der Spruch: "Wer einen Juden angreift, greift Frankreich an." Sarkozy prägte die Formel: "Man sollte angesichts des Antisemitismus nicht versuchen, besonders klug zu sein und nach Erklärungen zu suchen. Der Antisemitismus bedarf keiner Erklärung, er wird bekämpft."

Dieser Satz ist von bestechender Überzeugungskraft. Aber wie alle Erklärungen von Sarkozy wird auch diese Stellungnahme im Kontext seines allgemeinen politischen Kurses interpretiert. Ein Kurs, der Sarkozy während seiner Wahlkampagne für das Präsidentenamt und im ersten Abschnitt seiner Amtsperiode hauptsächlich als bürgerlichen Hardliner auswies. Mehr Repression und weniger sozialpädagogische Vorbeugung, mehr Härte im Umgang mit jungen, auch minderjährigen Straftätern und eine geradezu inflationäre Häufung von neuen Gesetzen gegen Jugendgewalt kennzeichneten bisher Sarkozys Justizpolitik. Dazu kamen Verbalattacken gegen die angeblich "zu laxe" französische Richterschaft, ungenierte Eingriffe in Justizverfahren und Entscheidungen, die rechtstaatliche Prinzipien zumindest auf eine harte Probe stellen.

Die phasenweise Nähe zwischen diesem tendenziell autoritären (in Frankreich spricht man auch von einem "bonapartistischen") Staatschef und jüdischen Gemeindevertretern, die zu Recht über das antijüdische Mobbing in den Vororten besorgt sind, birgt die Gefahr nachhaltiger Missverständnisse zwischen der jüdischen Minderheit und einem sensiblen Teil der französischen Öffentlichkeit in sich.


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